Erziehung zum Gemeinsinn - gelebtes Miteinander

FOS - Zugangsvoraussetzungen - Infotrailer

Info-Trailer zum Übertritt in eine Fachoberschule in Bayern

In diesem Info-Trailer sind die Zugangsvoraussetzungen erläutert, die zum Übertritt in eine bayerische Fachoberschule notwendig sind.

Übertritt in unsere private Fachoberschule

Für den Übertritt in unsere private, staatlich anerkannte Fachoberschule gelten die gleichen Kriterien wie für den Eintritt in eine öffentliche Fachoberschule.

Übertritt aus der Mittelschule

Eine Aufnahme aus der Mittelschule kann erfolgen, wenn in der Klasse M10 der mittlere Bildungsabschluss erworben wurde und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Durchschnittsnote von 3,5 oder besser erzielt wurde.

Übertritt aus der Wirtschaftsschule

Schülerinnen und Schüler, die ihren mittleren Bildungsabschluss in der Wirtschaftsschule erworben haben und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Durchschnittsnote von 3,5 oder besser erzielten, können aufgenommen werden. Wurde ein Fach nicht belegt, so muss im Juli in allen drei Fächern eine Aufnahmeprüfung, die zentral gestellt wird, durchgeführt werden. Für die Aufnahme sind ausschließlich die dort erzielten Noten relevant.

Übertritt aus der Vorklasse

Nach erfolgreichem Bestehen der Vorklasse einer Fachoberschule ist der Übertritt in unsere Fachoberschule ebenfalls möglich. Je nach Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik entfällt die Probezeit am Ende der Jahrgangsstufe 11/1.

Übertritt aus der Realschule

Nach dem Erwerb der klassischen "Mittleren Reife" in einer Realschule ist die Aufnahme möglich nach Erreichen der Durchschnittsnote von 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Wahl der Fachrichtung in der Fachoberschule ist nicht an die Fächergruppe der Realschule gebunden.

Übertritt aus dem Gymnasium

Aus der Jahrgangsstufe 10 eines Gymnasiums ist der Übertritt möglich, wenn diese bestanden wurde und auf dem Zeugnis der Vermerk über die erworbene Oberstufenreife vorhanden ist. Eine Notenbeschränkung gibt es in diesem Fall nicht.
Aus der Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums ist der Übertritt nur als Neueinstieg zu Beginn eines Schuljahres möglich.

Übertritt aus anderen Fachoberschulen

Der Übertritt aus anderen Fachoberschulen ist bei der Erfüllung bestimmter Kriterien möglich. Hierzu muss mit der Schulleitung ein Informationsgespräch vereinbart werden, bevor eine Aufnahme erfolgen kann.

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